Arbeitszeit
Wann geht’s los und wann ist Feierabend? Deine regelmäßige wöchentliche sowie tägliche Arbeitszeit steht im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – und zwar im Besonderen Teil des Berufsbildungsgesetzes (TVAöD – BT BBiG) oder im Berufsausbildungsvertrag. In der Regel stimmt Deine Arbeitszeit mit den Vorschriften überein, die auch für alle anderen Beschäftigen in Deiner Behörde gelten.
Aber aufgepasst: Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nicht länger als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Bei Schichtarbeiten darf die Schichtzeit einschließlich Pausen bei Jugendlichen 10 Stunden nicht überschreiten, in bestimmten Berufsbildern sind es laut § 12 JArbSchG maximal 11 Stunden.
Ärztliche Untersuchung
Bevor es mit der Ausbildung losgeht, müssen alle Auszubildenden von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate her sein. Du erhältst eine Bescheinigung über die Untersuchung und musst diese direkt am ersten Tag der Ausbildung in Deiner Ausbildungsbehörde abgeben. Denn laut § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) darf die Behörde Dich nur mit dieser Untersuchung ausbilden.
Wenn Du nach einem Jahr in der Ausbildung immer noch minderjährig bist, musst Du gemäß § 33 JArbSchG eine erste Nachuntersuchung machen. In diesem Fall musst Du erneut eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Diese darf nicht älter als drei Monate sein. Solange Du unter 18 Jahre alt bist, sieht das Gesetz mit § 34 JArbSchG vor, dass Du jedes Jahr eine erneute Nachuntersuchung machen kannst.
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Du möchtest Dein Deutsch verbessern oder ein paar Lücken in der Fachtheorie stopfen? Kein Problem, auch während der Ausbildung kannst Du sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch nehmen und kostenlos an verschiedenen Angeboten teilnehmen, die Dich zielgenau unterstützen und fördern. Den Antrag auf abH kannst Du bei der Berufsberatung Deiner Agentur für Arbeit stellen.
Ausbildungsdauer
Zwei bis dreieinhalb Jahre: Solange dauert die Ausbildung bei anerkannten Ausbildungsberufen normalerweise. Dabei ist die Dauer abhängig von der Ausbildungsform sowie vom Schulabschluss. Grundsätzlich gilt: Je höher Dein Schulabschluss, desto größer Deine Chance, die Ausbildung zu verkürzen – maximal jedoch auf zwei Jahre. Über eine mögliche Verkürzung musst Du mit Deiner Behörde sprechen. Die Ausbildungsdauer wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Arbeitsstätte
Dienstreise oder Reise zum Prüfungsort? In der Regel erhältst Du in diesem Fall eine Entschädigung. So werden Dir beispielsweise Fahrt- oder Übernachtungskosten erstattet oder Du bekommst bei mehrtätigen Abwesenheiten einen Verpflegungszuschuss. Je nach Dauer der Abwesenheit und Familienstand werden auch Familienheimfahrten bezuschusst. Genaueres regelt die Trennungsgeldverordnung beziehungsweise das Bundesreisekostengesetz.
Ausbildungsmittel
Werkzeuge, Werkstoffe, Bücher, Gesetzestexte, Zeichen- und Schreibmaterial: All das zählt zu den sogenannten Ausbildungsmitteln. Ausreichendes Material wird von Deiner Ausbildungsbehörde kostenlos bereitgestellt. Alle Auszubildenden haben die Pflicht, diese Ausbildungsmittel sorgsam zu behandeln. Alle zusätzlichen Lernmaterialien, zum Beispiel für die Berufsschule, musst Du selbst kaufen.
Ausbildungsordnung
Zu jedem anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. Darin ist festgelegt, was Du in der jeweiligen Ausbildung lernen musst. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Auszubildenden die gleichen beruflichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben.
Ausbildungsplan
Der Ausbildungsplan beziehungsweise die Ausbildungsinhalte sind im Ausbildungsvertrag festgehalten. In der Regel sind die Inhalte nach den Ausbildungsjahren gegliedert. Deine Ausbildungsbehörde ist verpflichtet, die Inhalte einzuhalten. Welche Ausbildungsinhalte genau vermittelt werden sollen, steht in der sogenannten Ausbildungsordnung. Diese gibt es zu jedem anerkannten Ausbildungsberuf.
Ausbildungsvergütung/Ausbildungsentgelt
Wie viel verdiene ich während meiner Ausbildung? Alle Auszubildenden müssen angemessen bezahlt werden. Das heißt auch, dass die Vergütung laut § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmte Mindestvergütungen nicht unterschreiten darf. Dabei wird das Ausbildungsentgelt beispielsweise durch § 8 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG – oder den Ausbildungsvertrag geregelt.
Dein Entgelt wird monatlich direkt auf das angegebene Konto überwiesen. Deshalb ist es notwendig, dass Du Dein eigenes Konto einrichtest. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, brauchst Du die Unterschrift Deiner Eltern zur Kontoeröffnung. Eine Barauszahlung des Geldes ist nicht möglich. Die Vergütung wird für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt.
Ausbildungsvertrag
Du solltest Dir Deinen Ausbildungsvertrag ganz in Ruhe durchlesen, bevor Du ihn unterschreibst. Lasse außerdem eine weitere Person mit drauf schauen – vier Augen sehen schließlich mehr. Näheres zum Ausbildungsvertrag findest Du hier:
§ 2 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil, §§ 10 und 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG).