Azubi A-B-C

Von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zusatzqualifikation: Rund um das Thema Ausbildung werden Dir viele neue Fachbegriffe begegnen! Doch was verbirgt sich hinter Abkürzungen wie BAföG oder BAB? Wie komme ich eigentlich an mein Führungszeugnis? Und wie schaut’s mit Überstunden aus? In unserem Azubi A-B-C findest Du die Antworten auf Deine Fragen. Wir erklären Dir genau, welche Rechte und Pflichten Du in Deiner Ausbildung hast. Viel Spaß beim Schlaumachen!

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die finanzielle Unterstützung für Ausbildung und Studium. Dank des BAföGs kannst Du genau die Ausbildung absolvieren, die zu Dir passt – und nicht die, die Deine Eltern finanzieren können. Ob Du Anspruch auf Förderung hast, wie hoch diese ausfällt, wie Du einen Antrag stellst und wer Dir bei allen weiteren Fragen rund ums BAföG helfen kann, erfährst Du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Berichtsheft oder Ausbildungsnachweis

In vielen Berufsausbildungen musst Du ein Berichtsheft oder einen Ausbildungsnachweis führen. Darin beschreibst Du, was Du wann während der Ausbildung gelernt hast und nimmst Bezug zu Deinen Ausbildungsinhalten aus dem Ausbildungsplan. Ein lückenloses Berichtsheft beziehungsweise ein vollständiger Ausbildungsnachweis gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Das notwendige Material sowie die Zeit, um die Berichte zu verfassen, stellt Dir Deine Ausbilderin oder Dein Ausbilder zur Verfügung.

Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) soll die erste Ausbildung finanziell gefördert werden. Diese muss betrieblich oder außerbetrieblich in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen. Unter bestimmten Umständen erhältst Du die BAB auch für eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). Du hast jedoch nur dann Anspruch auf BAB, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnen kannst, weil Deine Ausbildungsbehörde zu weit entfernt ist. Den Antrag auf Beihilfe kannst Du bei Deiner Agentur für Arbeit stellen. Ob Du Anspruch auf BAB hast, zeigt Dir der BAB-Rechner.

Berufsschulpflicht

Während der Ausbildung bist Du dazu verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Je nach Ausbildungsberuf findet der Berufsschulunterricht an ein oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht statt. Blockunterricht heißt, dass Du mehrere Wochen Unterricht am Stück hast – und das mehrmals im Jahr. Die Noten beziehungsweise das Zeugnis der Berufsschule sind in der Ausbildung genauso wichtig wie die Leistungen im Betrieb. Für den Besuch der Berufsschule wirst Du von Deiner Ausbildungsbehörde freigestellt.

Blockunterricht

In einer dualen Ausbildung lernst Du in der Behörde und in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche statt. In einigen Ausbildungsberufen wird der Berufsschulunterricht dagegen mehrwöchig in verschiedenen Blöcken absolviert.