Azubi A-B-C

Von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zusatzqualifikation: Rund um das Thema Ausbildung werden Dir viele neue Fachbegriffe begegnen! Doch was verbirgt sich hinter Abkürzungen wie BAföG oder BAB? Wie komme ich eigentlich an mein Führungszeugnis? Und wie schaut’s mit Überstunden aus? In unserem Azubi A-B-C findest Du die Antworten auf Deine Fragen. Wir erklären Dir genau, welche Rechte und Pflichten Du in Deiner Ausbildung hast. Viel Spaß beim Schlaumachen!

Jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, fällst Du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Damit genießt Du besonderen Schutz durch das Gesetz. Zum Beispiel hast Du Anspruch auf eine Ruhepause von einer Stunde am Tag. Natürlich steht Dir auch eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zu. Weitere rechtliche Details findest Du im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Jugendvertretungen

Im Bereich der Bundesverwaltung gibt es in den meisten Behörden eine örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 57 ff. Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG). Diese wird von den Auszubildenden unter 25 Jahren sowie von den Beschäftigten unter 18 Jahren gewählt. Diese Vertretung setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein und ist deren Sprachrohr. Sie begleitet die Auszubildenden beispielsweise bei Personalgesprächen und sorgt für Transparenz innerhalb der Ausbildung.

Zusätzlich gibt es bei den obersten Dienstbehörden die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie die Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen der Bundesverwaltung.