Azubi A-B-C

Von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zusatzqualifikation: Rund um das Thema Ausbildung werden Dir viele neue Fachbegriffe begegnen! Doch was verbirgt sich hinter Abkürzungen wie BAföG oder BAB? Wie komme ich eigentlich an mein Führungszeugnis? Und wie schaut’s mit Überstunden aus? In unserem Azubi A-B-C findest Du die Antworten auf Deine Fragen. Wir erklären Dir genau, welche Rechte und Pflichten Du in Deiner Ausbildung hast. Viel Spaß beim Schlaumachen!

Krankmeldung

Wirst Du krank, ist es besonders wichtig, dass Du Deine Behörde direkt zum Arbeitsbeginn telefonisch darüber informierst. Am besten rufst Du Deine Ausbilderin beziehungsweise Deinen Ausbilder oder das Personalbüro an. Wichtig ist, dass die Behörde erfährt, wie lange Du ungefähr krank sein wirst. Dauert die Erkrankung länger als drei Arbeitstage, musst Du grundsätzlich spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über Bestehen sowie Dauer der Erkrankung vorlegen. Diese Anzeige- und Nachweispflicht richtet sich nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und nach den Vorschriften, die in Deiner Behörde gelten.

Kündigung

In der Probezeit können Du sowie Deine Ausbildungsbehörde jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen – eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Nach der Probezeit gelten die Kündigungsfristen des Ausbildungsvertrages. Stehen im Vertrag keine Kündigungsfristen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss nach § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG) schriftlich erfolgen.