Azubi A-B-C

Von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zusatzqualifikation: Rund um das Thema Ausbildung werden Dir viele neue Fachbegriffe begegnen! Doch was verbirgt sich hinter Abkürzungen wie BAföG oder BAB? Wie komme ich eigentlich an mein Führungszeugnis? Und wie schaut’s mit Überstunden aus? In unserem Azubi A-B-C findest Du die Antworten auf Deine Fragen. Wir erklären Dir genau, welche Rechte und Pflichten Du in Deiner Ausbildung hast. Viel Spaß beim Schlaumachen!

Gestreckte Abschlussprüfung/Prüfung

In der Regel gibt es in jedem Ausbildungsberuf eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung soll Deinen Ausbildungsstand zeigen. Somit siehst Du, in welchen Bereichen Du noch mehr lernen musst. In einigen Ausbildungsberufen wird statt der Zwischen- und Abschlussprüfung eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil I und Teil II) abgelegt. Der erste Prüfungsteil findet gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Der zweite Teil folgt am Ende der Ausbildung. Ob diese Regelung für Deinen gewünschten Ausbildungsberuf gilt, kannst Du in der jeweils geltenden Ausbildungsordnung nachlesen.

Für die Prüfungen hast Du Anspruch auf Freistellung. Für die Abschlussprüfung muss der Betrieb Dir sogar den Tag vor der Prüfung freigeben. Nach § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bedeutet Freistellung: keine Ableistung des Ausbildungsdienstes, Vorbereitung auf Prüfung, volle Anrechnung der Arbeitszeit sowie Fortzahlung der Ausbildungsvergütung.

Probezeit

Deine Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgelegt, sie dauert in der Regel zwei bis vier Monate. In dieser Zeit prüft Deine Ausbildungsbehörde, ob Du für die Stelle geeignet bist – und umgekehrt.