Azubi A-B-C

Von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zusatzqualifikation: Rund um das Thema Ausbildung werden Dir viele neue Fachbegriffe begegnen! Doch was verbirgt sich hinter Abkürzungen wie BAföG oder BAB? Wie komme ich eigentlich an mein Führungszeugnis? Und wie schaut’s mit Überstunden aus? In unserem Azubi A-B-C findest Du die Antworten auf Deine Fragen. Wir erklären Dir genau, welche Rechte und Pflichten Du in Deiner Ausbildung hast. Viel Spaß beim Schlaumachen!

Überstunden

Überstunden sind nur in Einzel- und Notfällen und nur für volljährige Auszubildende möglich. Überstunden müssen zuvor angeordnet werden. In der Regel müssen Auszubildende in der Bundesverwaltung daher keine Überstunden leisten.

Urlaub

Bist Du unter 18 Jahre alt, hast Du das Recht auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen. In § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) steht Folgendes: Ist das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht, muss der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 30 Tage betragen, mit 17 Jahren mindestens 27 Tage, mit 18 Jahren mindestens 25 Tage und bei über 18-Jährigen mindestens 24 Tage.

Für volljährige Azubis richten sich die Mindesturlaubsansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Innerhalb der Bundesverwaltung gilt für Dich in der Regel aber die günstigere Regelung nach Tarifverträgen. Derzeit bekommst Du somit 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Außerdem hast Du Anspruch auf anteiligen Urlaub, wenn Du Deine Ausbildung beispielsweise mitten im laufenden Jahr beginnst. Schwerbehinderte Auszubildende erhalten fünf Tage Zusatzurlaub nach § 208 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).