Aus­bil­dung zur/zum Ver­wal­tungs­wirt/-in - Be­am­te 2. Ein­stieg­samt/mitt­le­rer Dienst (m/w/d) , Arbeitgeber: Landesamt für Finanzen

Tätigkeitsprofil:


Neustart im Beruf oder Berufseinstieg mit sicherem Arbeitsplatz im Angebot!

Du hast bereits einen Realschulabschluss oder wirst ihn bis zum Ausbildungsjahr 2025 in der Tasche haben? Vielleicht möchtest Du auch einen Neustart im Berufsleben?

Du hast Interesse an Zahlen und arbeitest gerne systematisch, genau und zielorientiert?

Dann entscheide Dich für einen Start beim Landesamt für Finanzen ( LfF) des Landes Rheinland-Pfalz. Wir sorgen unter anderem dafür, dass die Gehälter an Polizisten, Lehrer und Richter in Rheinland-Pfalz gezahlt werden.

Mit Deiner Arbeit trägst Du zu einer funktionierenden Gesellschaft in Rheinland-Pfalz bei.

Wir bieten Dir:

  • Eine zweijährige praxisorientierte Ausbildung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt (m/w/d).

Diese teilt sich auf in 13 Monate praktische Ausbildung in verschiedenen Abteilungen unserer Behörde in Koblenz, die in speziell hierfür eingerichteten Ausbildungssachgebieten erfolgt und 11 Monate theoretische Ausbildung, welche an der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz (ZVS) in Mayen stattfindet.

  • Eine Ausbildungsvergütung von mindestens 1.361 Euro brutto im Monat.
  • Eine freundliche Arbeitsatmosphäre.
  • 30 Tage Urlaub im Jahr.
  • Flexible Arbeitszeiten in der Praxisausbildung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
  • Ergonomische Arbeitsplatzausstattung am dienstlichen Arbeitsplatz mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen und zwei großen Bildschirmen.
  • Kostenlose Parkplätze für Autos, Motorräder und Fahrräder in unserer Tiefgarage.
  • Einen sicheren Arbeitsplatz in Koblenz.

Weitere Informationen zum Landesamt für Finanzen findest Du unter www.lff.rlp.de.

Wir suchen:

Für das Ausbildungsjahr 2025 suchen wir elf Nachwuchskräfte für eine Ausbildung

zum/zur Verwaltungswirt/-in (m/w/d) im zweiten Einstiegsamt.

Bewerbungsverfahren:

Du kannst Dich schnell und unkompliziert über unsere Homepage online unter https://www.lff.rlp.de/jobs-karriere/ausbildung/online-bewerbung bewerben.
Bitte füge Anhänge und Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse zu den im Lebenslauf gemachten Angaben) ausschließlich als .pdf-Dateien an.

Wir bitten Dich von schriftlichen Bewerbungen abzusehen.

Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30.09.2024.

Weitere Informationen zur Ausbildung findest Du unter

https://www.lff.rlp.de/jobs-karriere/ausbildung/allgemein

Bei Fragen stehen Dir Frau Conen (0261/4933-37310) und Herr Schmidt (0261/4933-37311) zur Verfügung.

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Sonstiges:
Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt.

Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit der Telearbeit, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber".

Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.

Anforderungsprofil:

•Sekundarabschluss I (mindestens die Note "befriedigend" in den Fächern Deutsch und Mathematik)

•deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates

•das 40. Lebensjahr darf grds. noch nicht vollendet sein (bei schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Grenze um drei Jahre)

•gutes schriftliches und mündliches Ausdruckvermögen,

•Teamgeist, Interesse an IT, Selbstständigkeit, Verantwortungsgefühl, Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge

Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt sein.

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.