Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in ,
Tätigkeitsprofil:
In der Landesdirektion Sachsen sind zum 1. September 2025 ca. 20 Ausbildungsplätze für die Laufbahnausbildungzur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirtzu besetzen.
Sie suchen eine praxisnahe, vielseitige und abwechslungsreiche Ausbildung mit sehr guter Beschäftigungsperspektive? Sie wollen Verantwortung für das Gemeinwohl tragen und die Zukunft unseres Bundeslandes mitgestalten? Sie legen Wert auf einen sicheren Ausbildungsplatz?
Dann bewerben Sie sich jetzt für die Anwärterausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst mit Ausbildungsbeginn zum 1.September 2025.
Unsere Anwärter und Anwärterinnen erwartet eine abwechslungsreiche und interessante Ausbildung. Der Vorteil der dualen Ausbildung liegt darin, dass durch den Wechsel zwischen fachtheoretischen Ausbildungszeiten und berufspraktischen Ausbildungsabschnitten in verschiedenen staatlichen und kommunalen Behörden im Freistaat Sachsen die unmittelbare Anwendung und Vertiefung von erlernten Wissen ermöglicht wird. Daher erlangen die Anwärter und Anwärterinnen nicht nur theoretische Kenntnisse, sondern können zusätzlich mit Praxiserfahrung ins Berufsleben starten.
Anforderungsprofil:
Bewerben Sie sich jetzt, wenn Sie:
- zu Ausbildungsbeginn über einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung verfügen,
- Interesse für verwaltungsrechtliches und verwaltungsorganisatorisches Handeln besitzen,
- über eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft, eine gute adressa-tengerechte Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit sowie Organisationsgeschick verfügen und
- die Fähigkeit besitzen, in Kontakt- und Gesprächssituationen sicher und souverän aufzutreten und auf Stress und Belastungen angemessen zu reagieren.
Von Vorteil sind in der Verwaltung absolvierte Praktika, gute EDV – Kenntnisse sowie ein fundiertes Allgemeinwissen.
Gut zu wissen...
Die zweijährige duale Ausbildung orientiert sich an der Verwaltungspraxis und bietet mit dem Wechsel zwischen Theorie und Praxis die Möglichkeit, erlerntes Wissen unmittelbar anzuwenden und zu vertiefen.
In der fachtheoretischen Ausbildung, die am Ausbildungszentrum Bobritzsch erfolgt, werden im Schwerpunkt Kenntnisse in den Bereichen Recht, öffentliche Finanzwirtschaft und Verwaltungsmanagement vermittelt. In der berufspraktischen Ausbildung in verschiedenen Landesbehörden erlangen die Anwärterinnen und Anwärter die Kompetenz, Arbeitsaufgaben, die an das in der Fachtheorie vermittelte Wissen anknüpfen, selbstständig und dienstleistungsorientiert zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Damit können Sie nach Abschluss der Ausbildung mit fachtheoretischen Kenntnissen und Praxiserfahrung in das Berufsleben starten.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und erhalten monatlich einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.378,41 Euro (Stand 01/2022) sowie ggf. einen Familienzuschlag. Neben den Anwärterbezügen können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro gewährt werden. Die Anwärterbezüge sind lohnsteuer- und ggf. kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Ihr jährlicher Urlaubsanspruch im Ausbildungsjahr beträgt 30 Tage.
Bewerbung und das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren wird zentral von der HSF Meißen durchgeführt. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2025 für den Ausbildungsbeginn am 1. September 2025.
Bitte registrieren Sie sich über das entsprechende Online-Bewerbungsformular für das Auswahlverfahren. Sie erhalten von der HSF Meißen per E-Mail eine Einladung zum Online-Auswahltest.
Nach dem Auswahltest führt die Landesdirektion Sachsen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern Vorstellungsgespräche.
Weitergehende Informationen erhalten Sie über das Bewerberportal der HSF Meißen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Schmidt (Telefon 0341/ 977 1332, E-Mail: ausbildung@lds.sachsen.de) zur Verfügung.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bewerber nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) weisen wir an dieser Stelle auf die Anforderungen der Vormerkstelle des Freistaates Sachsen (www.lds.sachsen.de/soziales ) hin.