Stu­di­en­plät­ze im Stu­dien­gang All­ge­mei­ne Ver­wal­tung , Arbeitgeber: Landesdirektion Sachsen

Tätigkeitsprofil:

In der Landesdirektion Sachsen sind zum 1. September 2025

ca. 80 Studienplätze für die Laufbahnausbildung
zur Regierungsinspektoranwärterin/zum Regierungsinspektoranwärter

zu besetzen.

Sie suchen ein praxisnahes, vielseitiges und abwechslungsreiches Studium mit sehr guter Beschäftigungsperspektive? Sie wollen Verantwortung für das Gemeinwohl tragen und die Zukunft unseres Bundeslandes mitgestalten? Sie legen Wert auf einen sicheren Studienplatz?

Dann bewerben Sie sich jetzt für das Bachelor-Studium der Allgemeinen Verwaltung an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) mit Studienbeginn zum 1. September 2025.

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist für den Studiengang Allgemeine Verwaltung zentrale Einstellungsbehörde für alle staatlichen Behörden des Freistaates Sachsen.

Anforderungsprofil:

Bewerben Sie sich jetzt, wenn Sie:

  • zu Ausbildungsbeginn über eine abgeschlossene, zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/ Ausbildung verfügen,
  • Interesse für verwaltungsrechtliches und verwaltungsorganisatorisches Handeln sowie für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge besitzen,
  • über eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft, eine gute adressatengerechte Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit sowie Organisationsgeschick verfügen und
  • die Fähigkeit besitzen, in Kontakt- und Gesprächssituationen sicher und souverän aufzutreten und auf Stress und Belastungen angemessen zu reagieren.

Gut zu wissen…

Das dreijährige duale Studium ist modular aufgebaut und orientiert sich an der Verwaltungspraxis. Es gliedert sich in sechs Semester und umfasst vier Semester fachtheoretisches Studium an der HSF Meißen sowie zwei Semester berufspraktische Studienzeiten bei verschiedenen Ausbildungsstellen im Freistaat Sachsen.

Mit erfolgreichem Studienabschluss erwerben die Studierenden den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.) sowie die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst.

Im Unterschied zu anderen Hochschulen und Universitäten absolvieren Sie das Studium in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Sie erhalten monatlich einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.433,69 Euro (Stand 08/2023) sowie ggf. einen Familienzuschlag. Neben den Anwärterbezügen können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro gewährt werden. Die Anwärterbezüge sind in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig.

Ihr jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage.

Bewerbung und das Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren wird zentral von der HSF Meißen durchgeführt. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2025 für den Studienbeginn am 1. September 2025.

Bitte registrieren Sie sich über das entsprechende Online-Bewerbungsformular für das Auswahlverfahren. Sie erhalten von der HSF Meißen per E-Mail eine Einladung zum Online-Auswahltest.

Nach dem Online-Auswahltest führt die Landesdirektion Sachsen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern Vorstellungsgespräche. Die Bewerberinnen und Bewerber, die für das Studium am besten geeignet sind, erhalten eine Einstellungszusage, die automatisch auch die Zulassung zum Studium bedeutet.

Weitergehende Informationen erhalten Sie über das Bewerberportal der HSF Meißen.

Als Ansprechpartner bei der Landesdirektion Sachsen steht Ihnen Herr Nitzsche (Telefon 0341/ 977 1334, E-Mail: ausbildung@lds.sachsen.de) zur Verfügung.

Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen (per E-Mail an auswahlverfahren@hsf.sachsen.de).

Bewerberinnen und Bewerber nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) weisen wir an dieser Stelle auf die Anforderungen der Vormerkstelle des Freistaates Sachsen ( www.lds.sachsen.de/soziales ) hin.

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.