mitt­le­rer Po­li­zei­voll­zugs­dienst der Schutz­po­li­zei Ber­lin (Aus­bil­dung) , Arbeitgeber: Polizei Berlin

Tätigkeitsprofil:

Ausbildung mittlerer Dienst
Angenommene Bewerberinnen bzw. Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (von 15 Jahren 8 Monaten bis35 Jahre) bzw. als lebensältere Dienstanwärter/innen (von30 bis 39 Jahre)in den Vorbereitungsdienst eingestellt und zur Ausbildung zugelassen.

Die Ausbildung dauert grundsätzlich 2 1/2 Jahre. In dieser Zeit müssen sich die Beamtinnen bzw. Beamten umfassendes Wissen und Kompetenzen aneignen und ihren jeweiligen Wissensstand in Prüfungen nachweisen. Für die Dauer der Ausbildung werden die Beamtinnen bzw. Beamten kostenlos ärztlich versorgt.

Der Vorbereitungsdienst ist in fünf Semester gegliedert und besteht u.a. aus fachtheoretischer und fachpraktischer Ausbildung sowie allgemeinbildendem Unterricht (Deutsch/Englisch), Sport, praktischer Ausbildung/praktischem Einsatztraining, verschiedenen PC-Anwendungsunterweisungen und Verhaltenstrainingsseminaren.

Die schriftlichen Prüfungen finden grundsätzlich in der letzten Woche des jeweiligen Semesters statt. Besonders leistungsstarke Nachwuchskräfte des mittleren Polizeivollzugsdienstes, die über eine Studienberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) verfügen, können, sofern alle persönlichen und fachlichen Bedingungen erfüllt werden, nach dem 2. Semester in das Studium für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei übernommen werden.

Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, kann, nach Maßgabe freier Stellen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur Polizeimeister/in ernannt werden und wird zunächst entweder einer Einsatzeinheit (Einsatzhundertschaften) zugeordnet oder versieht den Dienst auf einem Polizeiabschnitt . Gleichzeitig wird damit die Grundlage für das Beförderungsamt des mittleren Dienstes der Schutzpolizei geschaffen.

Die aktuelle Ausschreibung giltfür die Einstellung zum 3. März2025!

Weitere Informationen zur Ausbildung und dem Einstellungsverfahren unter:

www.polizei.berlin.de

Anforderungsprofil:

  • Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Unionist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.),
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/erjederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
  • denBesitz einer Fahrerlaubnisfür Personenkraftwagenfür PersonenkraftwagenKlasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebe nachweist (muss in der Ausbildung bis zum Ende des 3. Semesters bzw. im Studium bis zum Ende des 2. Semesters nachgereicht werden),
  • über die Schwimmfähigkeitverfügt. Diese Fähigkeit muss mit dem Deutschen Schwimmabzeichen (mindestens Bronze) nachgewiesen werden. Der Nachweis darf zum Einstellungstermin nicht älter als 36 Monate sein.
  • dieEinstellungsprüfung bestehtund nachweist, auch körperlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein,
  • nach *polizeiärztlicher Untersuchungvollzugsdiensttauglich*ist. Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte denHinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit.
  • und nach ihrer/seinerPersönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist(einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen).

Welchen Schulabschluss und welches Alter benötige ich, um bei der Polizei Berlin eingestellt zu werden?

Für denmittleren Dienstder Schutzpolizei

  • ist mindestensdie erweiterte Berufsbildungsreife (bisher: „erweiterter Hauptschulabschluss“) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand (bei Ausbildungsbeginn) und
  • zum angestrebten Einstellungstermin ein Lebensalter zwischen15 Jahre 8 Monateund 35Jahren
  • ODER
  • alslebensältereBewerberin bzw. lebensälterer Bewerber (30-39 Jahre) eineabgeschlossene (mindestens zweijährige) Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeiterforderlich
  • Ein Mindestnotendurchschnitt ist für den jeweiligen Schulabschluss nicht erforderlich. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wird die Eignung für den Polizeiberuf eingehend überprüft.

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.