ge­ho­be­ner Po­li­zei­voll­zugs­dienst der Schutz- und Kri­mi­nal­po­li­zei Ber­lin (Stu­di­um) , Arbeitgeber: Polizei Berlin

Tätigkeitsprofil:

Das Studium dauert 3 Jahre und und soll dementsprechend 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bei einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden pro Leistungspunkt umfassen. Angenommene Bewerberinnen/Bewerber werden als Beamtin/-er auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Kriminalkommissar - Anwärter/in" in den Vorbereitungsdienst eingestellt und zum Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) zugelassen. Das Studium ist in thematisch und zeitlich umgrenzte, in sich abgeschlossene Module gegliedert. Jedes Modul dient dem Erreichen definierter Lernziele, welche in einem Modulkatalog, der Bestandteil der Studienordnung ist, im Einzelnen beschrieben werden. Abgesehen von dem Modul 01, wird der Lernerfolg in jedem einzelnen Modul durch eine Modulprüfung bzw. – im Modul 15 („Studienpraktika“) – durch Bewertung der in dem Modul erbrachten praktischen Leistungen der Studierenden überprüft.

Studienfächer:

Einsatzlehre
Kriminalistik
Kriminaltechnik
Rechtsmedizin
Verkehrslehre
Staats- und Verfassungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Eingriffsrecht - Polizei- und Ordnungsrecht
Eingriffsrecht - Strafprozessrecht
Strafrecht/Zivilrecht
Besonderes Ordnungsrecht
Verkehrsrecht
Öffentliches Dienstrecht
Führungslehre
Kriminologie
Politikwissenschaft
Soziologie
Psychologie
Informationstechnik

Die berufspraktischen Studienzeiten sind im Rahmen der modularen Struktur des Studiums zum größten Teil in dem das gesamte Studium überspannenden Modul 15 „Studienpraktika“ zusammengefasst. Es beinhaltet zum einen praktische Trainings und zum anderen Praxis in den Dienststellen. Zur Verbesserung der Verzahnung von Theorie und Praxis werden die betreffenden Praxiseinheiten mit korrespondierenden theoretischen Lehrveranstaltungen verknüpft sein und eine enge individuelle Abstimmung zwischen den jeweiligen Verantwortlichen der Hochschule und der Polizeibehörde stattfinden.

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den akademischen Grad "Bachelor of Arts".

Die Absolventen des Studiums können nach Maßgabe freier Stellen zur/zum Beamtin/Beamten auf Probe ernannt werden und führen dann die Amtsbezeichnung Kriminalkommissarin bzw. Kriminalkommissar.

Die aktuelle Ausschreibung gilt für die Einstellung zum 1. April2025!

Weitere Informationen zur Ausbildung und dem Einstellungsverfahren unter:

www.polizei.berlin.de

Anforderungsprofil:

  • eutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Unionist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.),
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/erjederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
  • denBesitz einer Fahrerlaubnisfür PersonenkraftwagenKlasse 3 bzw. B für Schaltgetriebe oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 für Automatik- und Schaltgetriebenachweist (muss in der Ausbildung bis zum Ende des 3. Semesters bzw. im Studium bis zum Ende des 2. Semesters nachgereicht werden),
  • über die Schwimmfähigkeitverfügt. Diese Fähigkeit muss mit dem Deutschen Schwimmabzeichen (mindestens Bronze) nachgewiesen werden. Der Nachweis darf zum Einstellungstermin nicht älter als 36 Monate sein.
  • dieEinstellungsprüfung bestehtund nachweist, auch körperlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein,
  • nach *polizeiärztlicher Untersuchungvollzugsdiensttauglich*ist. Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte denHinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit.
  • und nach ihrer/seinerPersönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist(einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen).
  • Für dengehobenen Dienstder Schutz- und Kriminalpolizei:
  • ist mindestens die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
  • zum angestrebten Einstellungstermin ein Höchstalter von 35Jahren erforderlich.
  • Ein Mindestnotendurchschnitt ist für den jeweiligen Schulabschluss nicht erforderlich. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wird die Eignung für den Polizeiberuf eingehend überprüft.

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.