An­er­ken­nungs­prak­ti­ka Er­zie­her (m/w/d) und Prak­ti­ka So­zi­al­as­sis­tenz , Arbeitgeber: Schöfferstadt Gernsheim

Der Magistrat der Schöfferstadt sieht in der Ausbildung junger Menschen eine Investition in die Zukunft, der eine wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Im Rahmen einer abwechslungsreichen, vielseitigen und zukunftsorientierten Berufsausbildung bieten wir auch ab Sommer 2022 wieder die Möglichkeit zur Ableistung folgender Praktika.

  • Anerkennungspraktikum für den Beruf der/ desstaatlich anerkannten Erzieher/in (m/w/d)
  • Praktikum für Sozialassistenz

nach Maßgabe der jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben in unseren verschiedenen kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen:

  • Maria-Jockel-Kindertagestätte , die in 6 alters- und geschlechtsgemischten Gruppen bis zu 150 Kindern ab 3 Jahren einen Betreuungsplatz bietet.
  • Waldkindergarten „Pfützenhüpfer“ , wo bis zu 40 Kinder im Alter von über 3 Jahren in zwei Gruppen zu jeder Jahreszeit im Freien betreut werden.
  • Kinderkrippe „Eulennest“ , in der 82 Kinder im Alter von 1-3 Jahren in 7 Gruppen betreut werden.

Darüber hinaus können Sie in den Kinderbetreuungseinrichtungen auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bzw. Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ – im Waldkindergarten) oder den sog. Bundesfreiwilligendienst ableisten.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage. Für evtl. Rückfragen hierzu stehen die jeweiligen Einrichtungsleitungen oder die Amtsleitung Personal und Organisation, Frau Staab, Tel. 06258 108-121, gerne zur Verfügung.

Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich und senden Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) an

Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim oder

per Email im pdF-Format an doris.staab@gernsheim.de (mailto:doris.staab@gernsheim.de)

Die Schöfferstadt Gernsheim berücksichtigt die Bewerbung von Schwerbehinderten.

Wir bitten um Verständnis, dass eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur bei Übersendung eines frankierten Rückumschlags erfolgt. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. einem möglichen Bewerbungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.