Aus­zu­bil­den­de/n für den Be­ruf des/der Le­bens­mit­tel­kon­trol­leu­res/in (weib­lich/männ­lich/di­vers) , Arbeitgeber: Rhein-Sieg-Kreis

Der Rhein-Sieg-Kreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Auszubildende/n

für den Beruf des/der Lebensmittelkontrolleures/in

(weiblich/männlich/divers)

Der Rhein-Sieg-Kreis (über 600.000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist einer der größten Kreise in der Bundesrepublik Deutschland. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Siegburg. Der Dienstort befindet sich in Siegburg.

Ausbildungsziel:

Die Ausbildung soll den Auszubildenden insbesondere die nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) vom 17.08.2001 (BGBl. I S. 2236) erforderlichen Fachkenntnisse sowie die praktischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden vermitteln, die sie/ihn zur Erfüllung der Aufgaben in der amtlichen Lebensmittelkontrolle befähigen.

Dies umfasst insbesondere die lebensmittel- und hygienerechtliche Überwachung und Beratung von Betrieben, in denen Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden.

Ausbildungsdauer und –inhalt:

Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur/zum Lebensmittelkontrolleur/in – APVOLKon NRW und dauert zwei Jahre. Sie gliedert sich in eine 18-monatige praktische Unterweisung sowie in einen insgesamt 6-monatigen theoretischen Lehrgang an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.

Voraussetzungen:

  • Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung (Meister) in einem Lebensmittelberuf oder
  • Techniker/in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf oder
  • mindestens dreijährige Tätigkeit innerhalb der Laufbahngruppe 1 oder 2 der allgemeinen Verwaltung in der amtlichen Lebensmittelkontrolle oder
  • Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt

Weitere Anforderungen:

  • gültige PKW-Fahrerlaubnis
  • Bereitschaft, den eigenen PKW gegen entsprechende Entschädigung nach dem Landesreisekostengesetz für dienstliche Zwecke einzusetzen
  • Bereitschaft, die Arbeitszeit an den dienstlichen Erfordernissen auszurichten und flexibel zu gestalten
  • gute EDV-Kenntnisse

Das Entgelt richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E 6 TVöD sowie allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung Verbraucherschutz des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Dr. Simon Eimer, Telefon: 02241/13-2578, E-Mail: simon.eimer@rhein-sieg-kreis.de

Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen, Männern und divers geschlechtlichen Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich. Die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz findet Anwendung.

Der Rhein-Sieg-Kreis nutzt für dieses Stellenbesetzungsverfahren das Online-Bewerbungsportal Interamt. Ihre Bewerbung können Sie bis zum 28.06.2024 ausschließlich online unter www.interamt.de, Stellen-ID 1136966 einreichen. Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Allgemeine Informationen über den Rhein-Sieg-Kreis finden Sie im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de (http://www.rhein-sieg-kreis.de) .

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.