Aus­bil­dung zur/zum Ver­wal­tungs­wirt*in (w/m/d) , Arbeitgeber: Stadt Hagen

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Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt*in (w/m/d)

Ihre Aufgaben:

Als Verwaltungswirt*in absolvieren Sie einen zweijährigen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf des mittleren nichttechnischen Dienstes.

Während Ihrer Ausbildung lernen Sie, Ihre Aufgaben selbstständig zu bearbeiten und zu entscheiden. Hierzu gehört neben der Sachbearbeitung auch der direkte Kontakt zu unseren Bürgerinnen und Bürgern. Die typischen Aufgaben umfassen das Bearbeiten von Anträgen und Anfragen, die Anwendung von Rechtsvorschriften sowie das Erarbeiten von Verwaltungsentscheidungen.

Ausbildungsverlauf:

Ihre praktische Ausbildung erfolgt blockweise in den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung, insbesondere in den Bereichen Personal und Organisation, Finanzen, Sicherheit und Ordnung sowie Soziales. Die theoretischen Kenntnisse erlernen Sie in zwei Unterrichtsblöcken am Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen. Während der praktischen Ausbildungszeit werden Ihnen zusätzlich einmal wöchentlich weitere Fachkenntnisse an einem Unterrichtstag am Studieninstitut vermittelt.

Ihr Profil:

  • Fachoberschulreife
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines EU-Mitgliedstaates
  • Höchstalter bei Beginn des Vorbereitungsdienstes von 40 Jahren nicht überschreiten

Weitere Anforderungen:

  • Serviceorientierung
  • Sorgfalt und Verschwiegenheit
  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • Einsatz- und Lernbereitschaft

Informationen:

Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit attraktiven Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Zu den Vorteilen gehören u.a.:

  • Sicherer Arbeitsplatz, der nicht von wirtschaftlichen Schwankungen betroffen ist
  • Möglichkeit von HomeOffice
  • Förderung der persönlichen Weiterentwicklung über interne und externe Fort- und Weiterbildungen
  • Kostenloses Deutschland Ticket Job während der Ausbildung

Die Stadt Hagen strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und in unterrepräsentierten Berufsbereichen an. Nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) und des Gleichstellungsplans der Stadt Hagen erhalten Frauen beim Vorliegen gleicher Qualifikation daher den Vorzug.

Im Rahmen der bei der Stadt Hagen geltenden Integrationsvereinbarung werden schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie in Ihrer Bewerbung auf die Schwerbehinderung hin.

Wir sind eine moderne und innovative Dienstleistungsverwaltung. Bei uns gehören der Umgang mit Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.

Weitere Informationen zur Stadt Hagen erhalten Sie unter www.hagen.de (http://www.hagen.de) .

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.