Aus­bil­dung zur/zum Fach­in­for­ma­ti­ker*in - An­wen­dungs­ent­wick­lung (w/m/d) , Arbeitgeber: Stadt Hagen

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Ausbildung zur/zum Fachinformatiker*in - Anwendungsentwicklung (w/m/d)

Ihre Aufgaben:

Als Fachinformatiker*in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung kümmern Sie sich um die Entwicklung von Softwarelösungen für die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung Hagen. Sie programmieren Software, testen bestehende Anwendungen und passen nutzerfreundliche Bedienoberflächen an.

Dabei kommen verschiedene Programmiersprachen und spezielle Entwicklertools zum Einsatz. Auch die Schulung von Anwendern der neuen Software gehört zu Ihren Aufgaben. Des Weiteren kümmern Sie sich um die Wartung und Aktualisierung von laufenden Systemen. Während der Ausbildung setzen Sie sich mit den Grundlagen der Bereiche Programmierung, Datenbanken und Softwareentwicklung auseinander.

Ausbildungsverlauf:

Die praktische Ausbildung erfolgt im Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste der Stadtverwaltung Hagen. Die theoretischen Kenntnisse werden Ihnen am Cuno-Berufskolleg in Hagen vermittelt.

Ihr Profil:

  • Fachoberschulreife

Weitere Anforderungen:

  • Sorgfalt und Zuverlässigkeit
  • Technikkompetenz und handwerkliches Geschick
  • lösungsorientiertes und kreatives Handeln
  • Teamfähigkeit

Informationen:

Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit attraktiven Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Zu den Vorteilen gehören u.a.:

  • Sicherer Arbeitsplatz, der nicht von wirtschaftlichen Schwankungen betroffen ist
  • Möglichkeit von HomeOffice
  • Förderung der persönlichen Weiterentwicklung über interne und externe Fort- und Weiterbildungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Zusätzliches erfolgsorientiertes Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
  • Kostenloses Deutschland Ticket Job während der Ausbildung

Die Stadt Hagen strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und in unterrepräsentierten Berufsbereichen an. Nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) und des Gleichstellungsplans der Stadt Hagen erhalten Frauen beim Vorliegen gleicher Qualifikation daher den Vorzug.

Im Rahmen der bei der Stadt Hagen geltenden Integrationsvereinbarung werden schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie in Ihrer Bewerbung auf die Schwerbehinderung hin.

Wir sind eine moderne und innovative Dienstleistungsverwaltung. Bei uns gehören der Umgang mit Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.

Weitere Informationen zur Stadt Hagen erhalten Sie unter www.hagen.de (http://www.hagen.de) .

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.