Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d) ,
Stellenausschreibung
Mit knapp 1.850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell der größte Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 328.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises dient.
Im Landratsamt Erzgebirgskreis ist ab 1. August 2025 im Eigenbetrieb kul(T)our (überwiegend im Teilbetrieb Kulturhaus Aue) eine Ausbildungsstelle
als Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d)
(Kennziffer 99/2024/142-57)
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik entwickeln Konzepte für veranstaltungstechnische Systeme, Aufbauten und Abläufe. Sie planen den Einsatz technischer Anlagen, richten diese ein und bedienen sie.
Der Bewerber* sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens Realschulabschluss (maximaler Notendurchschnitt 2,5) bzw.Allgemeine Hochschulreife/ Fachhochschulreife (maximaler Notendurchschnitt 3,0)
- gute Mathematik-, Physik- und Englischkenntnisse
- erweiterte PC-Kenntnisse
- Kreativität und Improvisationsfähigkeit
- Interesse für Technik und neue Medien
- Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Freundlichkeit, Freude am Umgang mit Menschen
- kommunikative Fähigkeiten
- Teamfähigkeit
Unser Angebot:
Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag-Ausbildung-öffentlicher Dienst, TVAöD.
Interesse geweckt?
Bewerbungen können bis zum 30.11.2024 unter Angabe der Kennziffer 99/2024/142-35 an das
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Personal und Digitalisierung
SG Personal
Frau Gubick
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz
oder
auch per E-Mail und zusammengefasst als einzelnes PDF-Dokument unter Angabe der o. g. Kennzifferan ausbildungsleitung@kreis-erz.de (mailto:ausbildungsleitung@kreis-erz.de) gerichtet werden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- ein aussagekräftiges Anschreiben einschließlich Lebenslauf,
- relevante Schulzeugnisse,
- Praktikumsnachweise/Qualifikationsnachweise.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter http://www.kmk.org/zab (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html) . Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage unter www.erzgebirgskreis.de/datenschutz (http://www.erzgebirgskreis.de/datenschutz) . Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Sie haben Fragen?
Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Gubick, Referat Personal und Digitalisierung, unter der Telefonnummer 03733 831 1335 gern zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Landkreisverwaltung als Arbeitgeber sowie Bewerbungstipps finden Sie unter https://www.erzgebirgskreis.de/karriere (https://www.erzgebirgskreis.de/karriere) .
- Es sind stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint, aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Form verwendet.