Vermessungsoberinspektoranwärter (m/w/d) als Beamter auf Widerruf ,
Stellenausschreibung
Mit knapp 1850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell der größte Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 328.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises dient.
Im Landratsamt Erzgebirgskreis sind ab 1. November 2025 zwei Stellen
als Vermessungsoberinspektoranwärter (m/w/d) als Beamte auf Widerruf
(Kennziffer 83/2024/142-35)
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Mit dem Vorbereitungsdienst als Vermessungsoberinspektoranwärter* können Absolventen eines Studiums in der Fachrichtung Geoinformatik und Vermessung die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst für Aufgaben im Vermessungswesen und in der Geoinformation erlangen. Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation (SächsVermGeoAPO).
Der Vorbereitungsdienst bietet insbesondere:
- eine praktische Ergänzung zu dem im Studium erworbenen technischen Fachwissen,
- den Erwerb von Verwaltungsfachwissen als Voraussetzung für ein breites Aufgabenfeld in der Vermessungsverwaltung,
- eine der Zugangsvoraussetzungen für die Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Er gliedert sich insbesondere in folgende Ausbildungsabschnitte:
- Liegenschaftskataster,
- Landentwicklung,
- Landesplanung und Städtebau,
- Landesvermessung, Geodateninfrastruktur,
- Lehrgänge und Seminare, allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, zentrale Aufgaben.
Einstellungsbehörde ist das Landratsamt Erzgebirgskreis, Ausbildungsbehörde ist das Landesamt für Geo-basisinformation Sachsen. Für einzelne Ausbildungsabschnitte ist eine Zuweisung zu verschiedenen Ausbildungsstellen in Sachsen vorgesehen.
Voraussetzungen:
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
a) die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt
(§ 7 Beamtenstatusgesetz, § 4 Sächsisches Beamtengesetz),
b) am 01. November 2025 das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
(§ 7 Abs. 1 Sächsisches Beamtengesetz),
c) nach amtsärztlichem Gesundheitszeugnis über die erforderliche gesundheitliche Eignung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik verfügt und
d) gemäß § 5 SächsVermGeoAPO ein Studium mit
- einem Diplomgrad in der Fachrichtung Vermessungswesen an einer Hochschule oder einer Berufsakademie abgeschlossen hat oder
- einem Bachelorgrad abgeschlossen hat, wenn der Bewerber im Studium Fachwissen in den Lehrgebieten Mathematik einschließlich Geometrie, geodätische Mess- und Berechnungsverfahren, Landesvermessung, Landmanagement, Geoinformationssysteme, Ausgleichungsrechnung sowie Photogrammetrie und Fernerkundung erworben hat; dabei sollen die Module zu den Lehrgebieten nach Halbsatz1 mindestens85 Leistungspunkte nach demEuropean Credit Transfer System (ECTS) umfassen.
Unser Angebot:
Während des Vorbereitungsdienstes werden die Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und erhalten Anwärterbezüge nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz (SächsBesG) . Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Staatsprüfung bestehen bei entsprechender Eignung sehr gute Übernahmechancen im Landratsamt Erzgebirgskreis.
Interesse geweckt?
Bewerbungen können bis zum 31.05.2025 unter Angabe der Kennziffer 83/2024/142-35 an das
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Personal und Digitalisierung
SG Personal
Frau Gubick
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz
oder
auch per E-Mail und zusammengefasst zu einem PDF-Dokument unter Angabe der o. g. Kennziffer an
ausbildungsleitung@kreis-erz.de (mailto:ausbildungsleitung@kreis-erz.de) gerichtet werden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- ein aussagekräftiges Anschreiben einschließlich Lebenslauf,
- relevante Abschlusszeugnisse und Qualifikationsnachweise (insbesondere Nachweis der Voraussetzungen nach SächsVermGeoAPO).
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter http://www.kmk.org/zab (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html) . Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage unter www.erzgebirgskreis.de/datenschutz (http://www.erzgebirgskreis.de/datenschutz) . Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Sie haben Fragen?
Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Sachgebietsleiter Wündsch, Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung, SG Geodienstleistungen, unter der Telefonnummer 03733 831- 4270 gern zur Verfügung.
- Es sind stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint, aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Form verwendet.