Be­rufs­be­glei­ten­de Aus­bil­dung Er­zie­her/-in und So­zi­al­päd­ago­gi­sche As­sis­tenz (w/m/d) , Arbeitgeber: Stadt Buchholz in der Nordheide

Die Stadt Buchholz i.d.N. sucht für den Bereich Kindertagesstätten zum Ausbildungsbeginn im Februar 2025 engagierte Nachwuchskräfte für eine berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) in Teilzeit sowie tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit.

Bei der berufsbegleitenden Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher in Teilzeit werden Sie während der dreijährigen berufsbegleitenden Ausbildungszeit in Teilzeitform als staatlich anerkannte Sozialassistentin bzw. als staatlich anerkannter Sozialassistent mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 15 und 25 Stunden bei der Stadt Buchholz i.d.N. beschäftigt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an den Fachschulen für Sozialpädagogik.

Bei der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten in Teilzeit werden Sie während der eineinhalbjährigen tätigkeitsbegleitenden Ausbildungszeit in Teilzeitform mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 15 und 25 Stunden bei der Stadt Buchholz i.d.N. beschäftigt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an den Fachschulen für Sozialpädagogik. Weitere Aufstiegsmöglichkeiten, wie Ausbildung zur staatlich anerkennten Erzieherin bzw. staatlich anerkannten Erzieher, sind anschließend möglich.

Die Vergütung erfolgt für die Ausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „staatlich anerkannten Erzieher“ nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-SuE), Entgeltgruppe S 3. Die Vergütung erfolgt für die Ausbildung zur „Sozialpädagogischen Assistentin“ bzw. zum „Sozialpädagogischen Assistenten“ nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), Entgeltgruppe S 2.

Die Stadt Buchholz i.d.N. verfügt derzeit über fünf eigene Kindertagesstätten, die sich über das ganze Stadtgebiet verteilen. In den Einrichtungen werden Kinder in den Altersstufen von der Krippe bis zur Einschulung in verschiedenen Gruppenstrukturen und mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten betreut.

Die praktische Ausbildung wird in den städtischen Kindertagesstätten in unterschiedlichen Altersstufen mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen während der Ausbildung durchgeführt. Die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach verlässlichen Dienstplänen. Die Einrichtungen bieten ein interessantes und anspruchsvolles Arbeitsfeld.

Der Stadt Buchholz i.d.N. bietet zudem als Arbeitgeber:

  • Einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE)
  • Neben 30 Tagen Urlaub zwei weitere Regenerationstage
  • Eine Jahressonderzahlung sowie eine leistungsorientierte Bezahlung
  • Eine Zusatzversorgung nach VBL
  • Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen

Voraussetzung

  • Als Einstellungsvoraussetzung ist ein Nachweis über die Zusage eines Schulplatzes an einer Fachschule für Sozialpädagogik, z.B. der Berufsbildenden Schule Buchholz ( bbs-buchholz.de) für die Ausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „staatlich anerkannten Erzieher“ (berufsbegleitend über 3 Jahre) oder für die Ausbildung zur „Sozialpädagogischen Assistentin“ bzw. zum „Sozialpädagogischen Assistenten“ (tätigkeitsbegleitend über 1,5 Jahre). Die Zusage über einen Schulplatz muss bis zum Arbeitsbeginn vorliegen.
  • Für die Aufnahme einer Tätigkeit ist ein Nachweis ausreichender Masern-Antikörper (Titer) mit ärztlichem Attest vorzulegen. Diese Masernimmunität kann ebenfalls durch zwei nachgewiesene Masernimpfungen belegt werden. Dies gilt nicht, sollten Sie vor 1970 geboren sein.

Die Stadt Buchholz i.d.N. setzt sich für die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie für die Förderung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen ein. Im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden das unterrepräsentierte Geschlecht nach Maßgabe des Nds. Gleichbehandlungsgesetzes sowie schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellten Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Pusch unter der Tel. 04181/214-319 oder per Mail an jens.pusch@buchholz.de zur Verfügung.

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.